Mit dem Inkrafttreten des neuen Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) am 14. Mai 2024 gibt es bedeutende rechtliche Änderungen, die nahezu alle Webseitenbetreiber betreffen. In diesem Blogbeitrag erläutern wir, was das DDG und das umbenannte Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) für Ihre Website bedeuten und wie Sie Ihre rechtlichen Pflichten erfüllen können.


1. Was regelt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)?

Das DDG ergänzt den EU Digital Services Act, eine Verordnung zur Reduzierung rechtswidriger Inhalte im Internet. Es regelt, wie diese Pflichten in Deutschland umgesetzt werden. Neben der Ergänzung des Digital Services Act ersetzt das DDG das bisherige Telemediengesetz (TMG) und das NetzDG.

2. Auswirkungen auf Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung

Impressumspflicht: Die Pflicht zur Angabe eines Impressums wird nun in § 5 DDG geregelt, anstelle des bisherigen § 5 TMG. Inhaltlich ändert sich dabei nichts, dennoch ist eine Aktualisierung notwendig, um die korrekten Rechtsgrundlagen anzugeben.

Datenschutzerklärung: Das TTDSG wurde in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Diese redaktionelle Änderung erfordert eine Anpassung der Nennung des Gesetzes in Ihrer Datenschutzerklärung.

3. Was sollten Webseitenbetreiber jetzt tun?

Wir empfehlen dringend, sowohl Ihr Impressum als auch Ihre Datenschutzerklärung zu aktualisieren. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen sollten:

  1. Impressum aktualisieren: Passen Sie Ihr Impressum an und entfernen Sie die alte Angabe „§ 5 TMG“. Verzichten Sie auf die Angabe des Paragrafen, um zukünftige redaktionelle Anpassungen zu vermeiden.

  2. Datenschutzerklärung aktualisieren: Ersetzen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung alle Verweise auf das TTDSG durch die neue Bezeichnung TDDDG.


4. Praxis-Tipp: Handlungsbedarf durch den Digital Services Act

Auch der Digital Services Act, der seit dem 17. Februar 2024 in Kraft ist, bringt Handlungsbedarf für Webseitenbetreiber. Er enthält umfangreiche Pflichten zur Reduzierung rechtswidriger Inhalte. Webdesigner, Agenturen und Blogbetreiber sollten sich mit diesen Anforderungen vertraut machen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.


5. Unser Angebot zur Aktualisierung Ihrer Website

Um sicherzustellen, dass Ihre Website den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht, bieten wir Ihnen ein Update Ihrer rechtlichen Texte für nur 80 Euro netto an. In diesem Zuge aktualisieren wir auch Ihre Datenschutzerklärung, da unser Partner eRecht24 regelmäßige Updates für Datenschutzerklärungen bereitstellt.


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Fazit

Die neuen gesetzlichen Regelungen durch das DDG und die Umbenennung des TTDSG in TDDDG erfordern eine Aktualisierung Ihrer rechtlichen Texte auf der Website. Wir helfen Ihnen gerne dabei, diese Änderungen schnell und unkompliziert umzusetzen.